Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und Gemeinden - So funktioniert's

Diese Website ist ein kostenloses und unverbindliches Service der Landwirtschaftkammern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Sie vernetzt Besitzerinnen und Besitzer von Wanderstandorten für Bienen in diesen Bundesländern mit Imkerinnen und Imkern in ganz Österreich. Als Wanderstandorte kommen größere Flächen in Frage, auf denen landwirtschaftliche Kulturen angebaut werden, die für Honigbienen ein attraktives Nektar- und Pollenangebot (Trachtangebot) darstellen. Zusätzllich können Wanderstandorte in größeren Waldgebieten für die Gewinnung von Honigtauhonig angeboten werden.

Nutzungsbedingungen

Um dieses Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich registrieren. Sie haben dann die Möglichkeit, Wanderstandorte für bestimmte Trachten anzubieten und ImkerInnen zu finden, die in Ihrer Region Wanderstandorte für bestimmte Kulturen suchen oder Völker für die Bestäubung bestimmter Kulturen anbieten.

Registrieren

Darüber hinaus erhalten Sie umfangreiche Fachinformationen zur Bestäubung und über Bienen, zum Bestäubungsmanagment bestimmter Kulturen sowie zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes (Niederösterreich, Oberösterreich, Wien) .

Videoanleitung zur Registrierung und Eingabe einer Fläche:

Häufig gestellte Fragen von Landwirtinnen und Landwirten

Wie funktioniert die Kontaktaufnahme?

Welche Kulturarten eignen sich zum Einmelden in die Bienenwanderbörse?

  • Kulturen die für Bienen interessant sind und die eingemeldet werden können, sowie nähere Informationen zum Bestäubungsmanagement, finden Sie in den Fachinformationen.

Worauf sollte bei der Auswahl der Flächen geachtet werden?

  • Der Aufstellungsort soll einerseits gut erreichbar sein für Imkerinnen und Imker (befestigte Zufahrtswege) aber der Bienenstand selbst darf andererseits nicht zu nahe an öffentlichen Verkehrsflächen oder Grundstücksgrenzen gelegen sein. Diese Abstände sind in den jeweilgen Landesgesetzen geregelt. Genaue Angaben finden Sie in der Rubrik "Rechtliches" des jeweiligen Bundeslandes (Niederösterreich, Oberösterreich, Wien).
  • Es soll zu keiner Übernutzung des Standortes aus imkerlicher Sicht kommen.
  • Achtung bei Flächen mit der Widmung „Bauland Wohngebiet“, hier ist die landwirtschaftliche Tierhaltung an sich nicht vorgesehen und es kann verstärkt zu Problemen mit den Nachbarn kommen.

Gibt es Anforderungen an die Feldgröße und Feldbeschaffenheit?

  • Bei der Feldgröße selbst gibt es kaum Einschränkungen, diese können stark variieren. Vielmehr ist es eine Frage des Blüh- und Trachtangebotes des näheren Umfeldes von ca. 500 Metern, ob der Standort für Bienen besonders attraktiv ist.
  • Daneben wird sich die Imkerin / der Imker über die genauen Vor-Ort-Bedingungen informieren und gemeinsam mit der Landwirtin / dem Landwirt entscheiden, wo der beste Platz für den Bienenstand am jew. Grundstück ist (Zufahrtswege, Hauptwindrichtung, Geländegegebenheit, Ausrichtung zum Sonnenstand, usw.).
  • Wenn möglich soll die Imkerin oder der Imker über außergewöhnliche Vorgänge vor Ort am Bienenstand informiert werden (z.B. Sturmschaden, Bienenfrevel, Schwärme etc.)

Macht es für mich als landwirtschaftlicher Betrieb überhaupt Sinn bei der Bienenwanderbörse mitzumachen, denn es gibt nur wenige Bio-Imker und ich frage mich ob daher konventionell bewirtschaftete Bienenvölker überhaupt auf meinen Bio-Flächen aufgestellt werden dürfen?

  • Die Zusammenarbeit zwischen BiolandwirtInnen und konventionellen ImkerInnen ist möglich. Konventionelle ImkerInnen dürfen ihre Bienenstöcke auf Bio-Flächen aufstellen. Die Bienen werden ja von der Wanderimkerin/vom Wanderimker selbst aufgestellt und sind daher auch in seiner Verantwortung.
  • Zusätzlich auch die Abklärung einer etwaigen Mitgliedschaft bei einem Bioverband: Bio Austria- und Demeter-Betriebe dürfen aufgrund der Ganzbetriebsumstellung selber nur biologische Bienenhaltung betreiben.Es darf jedoch ein Bio-Austria- und Demeter-Betrieb mit einem konventionellen Imker/einer konventionellen Imkerin zusammenarbeiten und konventionelle Bienenstöcke auf seinen Flächen aufstellen.

Ist meine Sorte z.B. Sonnenblume oder Raps überhaupt ein Nektarspender?

  • Ob manche Sorten honigen oder nicht ist weniger eine Frage der Sorte selbst, vielmehr sind äußere Faktoren, wie z.B. Boden und Klima ausschlaggebend.
  • So kann es sein, dass ein und dieselbe Sorte an einem Standort gute Honigerträge bringt und an einem anderen Standort nicht, dies sollte bei der Kontaktaufnahme mit der Imkerin bzw. dem Imker besprochen werden.

Wann sind die Flächen einzumelden?

  • Je nach Blühbeginn der Kulturen sollten die Flächen zumindest 14 Tage vorher eingemeldet werden, um gewisse Vorlaufzeiten bei der Zuwanderung einplanen zu können.
  • Am besten ist natürlich, wenn man interessante Flächen einmeldet, sobald man weiß, welche Kulturen am Feldstück bestellt werden.

Bin ich in meiner Bewirtschaftung eingeschränkt?

  • Nein, das sollte nicht das Ziel sein. Natürlich sind rechtliche Auflagen zum Pflanzenschutz im Allgemeinen und zur Anwendung der jeweiligen Präparate einzuhalten. Siehe dazu die Infos in der Rubrik "Rechtliches" des jeweiligen Bundeslandes (Niederösterreich, Oberösterreich, Wien).
  • Wurde mit einer Imkerin / einem Imker eine Übereinkunft getroffen, macht es dennoch Sinn, die Bewirtschaftungsmaßnahmen mit dem Imker abzustimmen (z.B. Mähzeitpunkt, Pflanzenschutzmittel-Anwendung, …)

Muss ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln v.a. Insektiziden an die Imkerin / den Imker gemeldet werden?

  • Es ist die sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einzuhalten und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, wodurch auch dem Bienenschutz Rechnung getragen wird.
  • Eine gesetzliche Meldung an den Imker ist nicht vorgeschrieben, dennoch wird empfohlen, einen Einsatz mit den betroffenen Imkerinnen und Imkern abzusprechen, um gegebenenfalls eine Abwanderung der Bienenvölker zu ermöglichen.

Kann ein Imker einen Pflanzenschutzmitteleinsatz untersagen?

  • Nein, Imkerinnen und Imker sind nicht befugt den Einsatz zu untersagen.

Gibt es finanzielle Regelungen für die Bienenwanderbörse?

  • Grundsätzlich ist die Benutzung der Börse kostenfrei und eine Serviceeinrichtung der Landwirtschaftkammern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Darüber hinaus können sich aber Landwirtin/Landwirt und Imkerin/Imker auf finanzielle Modalitäten einigen, wobei dies dann Gegenstand der Vertragsparteien ist. Es gibt keine standardisierten Sätze für Aufstellungs- oder Bestäubungsprämien, wobei sich die Höhe der Prämie auch nach der Kulturart richten kann.

Wie lange bleiben meine Feldstücke und Daten sichtbar bzw. aktiv?

  • Die Flächen können zu jederzeit selbständig bearbeitet und gelöscht werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Flächen als belegt zu markieren, wenn ein Imker mit Bienenvölkern zuwandert. Weiters gibt es die Möglichkeit die Fläche auf "verbergen" zu stellen, dann wird die Fläche nicht mehr öffentlich angezeigt, kann aber beispielsweise im darauffolgenden Jahr wieder auf "öffentlich anzeigen" gestellt werden, sodass die Daten nicht neu eingegeben werden müssen.
  • Nachdem das Ende des Blühzeitraumes erreicht wurde, wird die Fläche automatisch als "nicht mehr verfügbar" angezeigt und muss im nächsten Jahr erneut auf "öffentlich anzeigen" gestellt werden.

Wer kann meine Daten einsehen?

  • Personen- und betriebsbezogene Daten sind nur registrierte Nutzerinnen und Nutzer sichtbar, für nichtregistrierte Personen sind diese nicht einsehbar.

Können sich auch Konsumentinnen und Konsumenten auf der Plattform anmelden?

  • Nein, eine Anmeldung kann nur von Landwirten, Imkern, Gemeinden und Firmen erfolgen und muss mit einer entsprechenden Betriebsnummer (LFBIS, VIS, Firmenbuchnr., etc.) belegt werden.

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