Imkerinnen und Imker - So funktioniert's

Diese Website ist ein kostenloses und unverbindliches Service der Landwirtschaftkammern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Sie vernetzt Besitzerinnen und Besitzer von Wanderstandorten für Bienen in diesen Bundesländern mit Imkerinnen und Imkern in ganz Österreich.

Nutzungsbedingungen

Um dieses Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich registrieren. Sie haben dann die Möglichkeit, Wanderstandorte für bestimmte Trachten in bestimmten Regionen zu finden und ihr Interesse für Wanderungen zu bestimmten Trachtflächen anzumelden oder einen Bestäubungsservice für bestimmte Kulturen anzubieten.

Registrieren

Darüber hinaus erhalten Sie umfangreiche Fachinformationen zur Bestäubung und zum Bestäubungsmanagment verschiedener landwirtschaftlicher Kulturen sowie zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes für die Haltung (Niederösterreich, Oberösterreich, Wien) und Wanderung (Niederösterreich, Oberösterreich, Wien) von Bienenvölkern.

Videoanleitung zur Registrierung und Suche eines Wanderstandortes

Häufig gestellte Fragen von Imkerinnen und Imkern

Wie funktioniert die Kontaktaufnahme?

Welche Kulturarten werden von Landwirtinnen und Landwirten eingemeldet?

  • Kulturen die für Bienen interessant sind und die eingemeldet werden können sowie nähere Informationen zum Bestäubungsmanagement finden Sie in den Fachinformationen.

Worauf sollte bei der Auswahl der Flächen geachtet werden?

  • Der Aufstellungsort soll einerseits gut erreichbar für Imkerinnen und Imker sein (befestigte Zufahrtswege), aber der Bienenstand selbst darf andererseits nicht zu nahe an öffentlichen Verkehrsflächen oder Grundstücksgrenzen gelegen sein. Diese Abstände sind in den jeweilgen Landesgesetzen geregelt. Genaue Angaben finden Sie in der Rubrik "Rechtliches" des jeweiligen Bundeslandes (Niederösterreich, Oberösterreich, Wien).
  • Es soll zu keiner Übernutzung des Standortes aus imkerlicher Sicht kommen.

Gibt es Anforderungen an die Feldgröße und Feldbeschaffenheit?

  • Bei der Feldgröße selbst gibt es kaum Einschränkungen, diese können stark variieren. Vielmehr ist es eine Frage des Blüh- und Trachtangebotes des näheren Umfeldes von ca. 500 Metern, ob der Standort für Bienen besonders attraktiv ist.
  • Daneben wird sich die Imkerin / der Imker über die genauen Vor-Ort-Bedingungen informieren und gemeinsam mit der Landwirtin / dem Landwirt entscheiden, wo der beste Platz für den Bienenstand am jew. Grundstück ist (Zufahrtswege, Hauptwindrichtung, Geländegegebenheit, Ausrichtung zum Sonnenstand, usw.)
  • Wenn möglich soll die Imkerin oder der Imker über außergewöhnliche Vorgänge vor Ort am Bienenstand informiert werden (z.B. Sturmschaden, Bienenfrevel, Schwärme etc.)

Werden nur Sorten eingemeldet, die auch Nektarspender sind?

  • Ob manche Sorten honigen oder nicht ist weniger eine Frage der Sorte selbst, vielmehr sind äußere Faktoren, wie z.B. Boden und Klima ausschlaggebend.
  • So kann es sein, dass ein und dieselbe Sorte an einem Standort gute Honigerträge bringt und an einem anderen Standort nicht, dies sollte bei der Kontaktaufnahme mit der Landwirtin bzw. dem Landwirten besprochen werden.          

Wann werden die Flächen eingemeldet?

  • Je nach Blühbeginn der Kulturen sollten die Flächen zumindest 2 Wochen vorher eingemeldet werden, um gewisse Vorlaufzeiten bei der Zuwanderung einplanen zu können.
  • Am besten ist natürlich, wenn man interessante Flächen einmeldet, sobald man weiß, welche Kulturen am Feldstück bestellt werden.

Dürfen die Landwirtinnen und Landwirte in ihrer Bewirtschaftung eingeschränkt werden?

  • Nein, das sollte nicht das Ziel sein. Natürlich sind rechtliche Auflagen zum Pflanzenschutz im Allgemeinen und zur Anwendung der jeweiligen Präparate einzuhalten. Siehe dazu die Infos in der Rubrik "Rechtliches" des jeweiligen Bundeslandes (Niederösterreich, Oberösterreich, Wien).
  • Wurde mit einer Landwirtin bzw. einem Landwirt eine Übereinkunft getroffen, macht es dennoch Sinn, die Bewirtschaftungsmaßnahmen abzustimmen (z.B. Mähzeitpunkt, Pflanzenschutzmittel-Anwendung, …)

Wird ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln  wie z.B. Insektizide an die Imkerinnen und Imker gemeldet?

  • Eine gesetzliche Meldung an den Imker / die Imkerin ist nicht vorgeschrieben, dennoch wird den Landwirtinnen und Landwirten empfohlen, einen Einsatz mit den betroffenen Imkerinnen und Imkern abzusprechen, um gegebenenfalls eine Abwanderung der Bienenvölker zu ermöglichen.

Gibt es finanzielle Regelungen für die Bienenwanderbörse?

  • Grundsätzlich ist die Benutzung der Börse kostenfrei und eine Serviceeinrichtung der Landwirtschaftkammern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Darüber hinaus können sich aber Landwirtin bzw. Landwirt und Imkerin bzw. Imker auf finanzielle Modalitäten einigen, wobei dies dann Gegenstand der Vertragsparteien ist. Es gibt keine standardisierten Sätze für Aufstellungs- oder Bestäubungsprämien, wobei sich die Höhe der Prämie auch nach der Kulturart richten kann.

Was ist für die Landwirte bei der Vernetzung wichtig?

  • Ausreichende Anzahl an Bienenvölkern für einen bestmöglichen Bestäubungserfolg (siehe dazu die Bestäubungsempfehlungen je Kultur)
  • Aufstellung der Bienenvölker allerspätestens zu Blühbeginn der Kultur
  • Der Bienenflug soll die betriebliche Arbeit nicht stören
  • Aufgestellte Bienenvölker dürfen die Zufahrt zu den Feldern und deren Bewirtschaftung nicht behindern.

Wie lange bleiben meine Daten sichtbar bzw. aktiv?

  • Ihre Daten können jederzeit selbstständig bearbeitet bzw. gelöscht werden.

Wer kann meine Daten einsehen?

  • Personenbezogene Daten sind nur für registrierte Nutzerinnen und Nutzer sichtbar, für nichtregistrierte Personen sind diese nicht einsehbar.

Daten werden geladen